Alle an Schule Beteiligten, die Covid19-typische Krankheitszeichen (trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) aufweisen, bleiben zu Hause.
Beschäftigte weisen eine Erkrankung durch ärztliches Attest nach.
SuS sind zu entschuldigen.
Personen, die an Covid19 erkrankt sind oder mit Erkrankten in einem Hausstand leben, dürfen die Schule nicht betreten.
SuS mit spezifischer Vorerkrankung gelten nicht generell als Covid-19-Infektion gefährdet und haben Schulpflicht. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.
Wird im Einzelfall vom behandelnden Arzt ein erhebliches Risiko eingeschätzt, muss dies attestiert werden.
Notwendig ist die Glaubhaftmachung (ärztliches Attest) gegenüber der Schule durch die Eltern.
Besucher tragen sich in eine Besucherliste im Sekretariat ein.
Maßnahmen auf dem Schulhof/ generell
Die SuS der Jahrgänge halten sich in den zugewiesenen Zonen auf dem Schulhof auf.
Das Betreten der Schulgebäude „rot“ u. „gelb“ erfolgt jeweils durch die Eingangstür, in deren Gebäudeteil der Unterrichtraum liegt.
Innerhalb der Schulgebäude ist auf die Wegeführung zu achten. Diese ist durch Pfeile gekennzeichnet.
Personal, das in Kontakt zu anderen Erwachsenen kommt und nicht den Mindestabstand einhalten kann, verwendet einen Mund-Nasen-Schutz.
Maßnahmen in den Unterrichtsräumen:
• Lüften der Unterrichtsräume; Ablegen der Oberbekleidung (z.B. Jacken, Mäntel,...); Abfälle in den Papierkorb; Händehygiene beachten:
Hände 30 Sekunden waschen
benutzte Papierhandtücher in den Mülleimer geben
Hände am Arbeitsplatz desinfizieren
Infektionsschutz im Unterricht
zwischen SuS kein Mindestabstand mehr
zwischen Lk und SuS kein Mindestabstand
Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes durch Lk ist möglich
Regelmäßige Tests auf Covid-19
freiwillig alle zwei Wochen beim Hausarzt auf Kosten des Landes Brandenburg
hierzu gibt es Berechtigungsschein von der Dienststelle bzw. vom Träger für Lk bzw. SuS
Häufigkeit der Testung im Zeitraum 03.08.- 30.11.2020: LK – 6x; SuS – 1x
Essenversorgung
Fensterlüftung (Stoßlüftung) ist im Speiseraum regelmäßig notwendig.
Speisenausteilung durch Personen soll mit MNS, Haarhaube, Schutzkittel und Handschuhen erfolgen.
Besteck darf nicht von den Nutzern selbstständig aus offen zugänglichen Besteckkästen entnommen werden.
Sanitärbereiche
Möglichkeiten zum Händewaschen sind auch vorhandene Waschbecken in den Unterrichtsräumen.
Für alle Waschgelegenheiten müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination zu desinfizieren.
Reinigung
Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.
In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.
Wege / Treppen
Handläufe von Treppen, Türklinken, Fenstergriffe, Schalter sind regelmäßig zu reinigen.
Gegenstände / Arbeitsmittel
Soweit möglich, sollte eine persönliche Zuweisung von notwendigen Arbeitsmitteln (Schulbücher u.a. Lernmittel) erfolgen. Die Bedienung von technischen Arbeitsmitteln (bspw. Whiteboards, interaktive Tafeln, Computermäuse und Tastaturen u.a.) soll nur durch die Lehrkraft erfolgen.
Gemeinsam genutzte Arbeitsmittel sind für den Nachnutzer zu reinigen.
Bei der Benutzung von Computerräumen sowie bei der Nutzung von Klassensätzen von Tablets sollen die Geräte (insbesondere Tastatur und Maus) grundsätzlich nach jeder Benutzung gereinigt werden.
Unterricht / Unterrichtsformen
Mehrmals täglich (wenn unterrichtsorganisatorisch möglich alle 20 Minuten), mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung der Räume durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (3-10 min) vorzunehmen.
Die Lüftung ist unter Aufsicht einer Lehrkraft durchzuführen, wenn sich SuS im Raum aufhalten.
mindestens nach jeder Unterrichtstunde, wenn unterrichtsorganisatorisch möglich alle 20 Minuten, ist eine Stoßlüftung bzw. QuerlüftungRisikogruppen
Lehrerzimmer
Einhaltung des Distanzgebotes durch PädagogInnen und PU bei allen Begegnungen untereinander
Mund- Nasen- Bedeckung, wenn Mindestabstand nicht einhaltbar
Mund- Nasen- Bedeckung erst am Sitzplatz abnehmen
Höchstbelegung für Lehrerzimmer, wenn kein Mund- Nasen- Schutz getragen wird: 10 KollegInnen
Desinfektion von gemeinsam benutzten Schreibutensilien
Risikogruppen
Erfordernis: individuelle Risiko- Bewertung im Sinne einer arbeits-(medizinischen) Untersuchung
Altersgruppe 60-65 Jahre, Schwerbehinderte und Gleichgestellte gehen zum Präsenzunterricht
Schwangere und Vorerkrankte nicht mehr pauschal zu besonders gefährdetem Personenkreis zählend
Konferenzen und Gremienarbeit
Konferenzen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.
Gremien- und Elternversammlungen sollen nur abgehalten werden, wenn sie unabdingbar sind. Dabei gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Konferenzen.
Elternarbeit
Für Elternkontakte sollen telefonische Sprechstunden und oder eine Kommunikation über den dienstlichen E-Mail Verkehr erfolgen. Nur im Einzelfall sollten persönliche Kontakte unter Einhaltung des Abstandgebotes stattfinden.
Brandschutz
Im Falle von Evakuierungsmaßnahmen oder anderen Notsituationen (z.B. Amok) haben die Maßnahmen der Personenrettung Vorrang vor den Infektionsschutzmaßnahmen.
Information
Bei positiven COVID-19 Nachweisen werden über das Gesundheitsamt für die betroffenen Familien oder Beschäftigten häusliche Quarantänemaßnahmen, ggf. begleitet von Einrichtungsschließungen, von mindestens 14 Tagen angeordnet.
Verantwortung der Schulleitung
Die Schulleiterin ist verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen an der Schule. Die Schulleitung meldet sowohl den Verdacht als auch das Auftreten eines Corona- Falls dem Gesundheitsamt.
König/Schulleiterin
23.06.2020
ergänzt am: 27.07.2020
ergänzt am: 06.08.2020
ergänzt am: 13.10.2020
ergänzt am: 17.02.2021
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